Private Krankenkassen übernehmen die Kosten der osteopathischen Behandlung im Rahmen der Heilpraktikergebührenordnung.
Doch inzwischen übernehmen zunehmend auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten oder Anteile der Kosten als Zusatzleistung.
Eine Liste dieser Krankenkassen habe ich hier zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit:
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten oder eines Anteils daran ist eine Bescheinigung oder ein Rezept vom Arzt.
Da die Konditionen sehr unterschiedlich sind, ist es notwendig, sich unbedingt bei der Krankenkasse selbst zu informieren.
Einen guten ersten Überblick finden Sie hier.